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Neue Ausbildungsordnung tritt in Kraft

03.08.26

Zum 1. August tritt eine neue Ausbildungsordnung für den Beruf Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Regelung für den Beruf Kaufmann für Verkehrsservice aus dem Jahr 1998 und soll die Ausbildung an die veränderten Anforderungen im öffentlichen Verkehr anpassen. Hintergrund sind unter anderem die fortschreitende Digitalisierung, neue Mobilitätsangebote sowie veränderte Erwartungen der Fahrgäste.

Nach Angaben der VDV-Akademie wurde die Neuordnung über einen längeren Zeitraum gemeinsam mit Vertretern der Branche erarbeitet. Sachverständige aus dem Umfeld des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) brachten dabei die Anforderungen der Verkehrsunternehmen in das Verfahren ein. Ziel war es, das Berufsbild an die heutigen Tätigkeiten in Verkehrsunternehmen anzupassen.

Mit der neuen Ausbildungsordnung entfällt die bisherige Gliederung in verschiedene Schwerpunkte. Stattdessen wird der Beruf künftig als Monoberuf mit einem breiter angelegten Kompetenzprofil ausgebildet. Auch die Prüfungsstruktur ändert sich. An die Stelle einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung tritt künftig eine gestreckte Abschlussprüfung.

Inhaltlich werden die Ausbildungsinhalte erweitert. Künftig spielen moderne Mobilitätsdienstleistungen sowie projektorientiertes Arbeiten eine größere Rolle. Auszubildende sollen unter anderem lernen, neue Serviceangebote für Fahrgäste mitzuentwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Darüber hinaus gewinnen kommunikative und soziale Kompetenzen an Bedeutung. Dazu gehören Konfliktmanagement und Deeskalation im Kundenkontakt ebenso wie der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und der Einsatz von Fremdsprachen im Berufsalltag.

Nach Einschätzung der VDV-Akademie trägt die neue Ausbildungsordnung damit den Veränderungen Rechnung, die den öffentlichen Verkehr in den vergangenen Jahren geprägt haben. Verkehrsunternehmen stehen zunehmend im Wettbewerb mit anderen Mobilitätsanbietern und bieten ihren Kunden heute vielfach vernetzte und digitale Mobilitätslösungen an. Entsprechend hätten sich auch die Anforderungen an die Beschäftigten verändert.

VDV-Akademie-Geschäftsführer Alexander Möller spricht von einer längst überfälligen Modernisierung des Berufsbildes. Nach fast drei Jahrzehnten sei es notwendig gewesen, die Ausbildung an die Anforderungen moderner Mobilitätsanbieter anzupassen. Die VDV-Akademie habe den Neuordnungsprozess initiiert und begleitet, damit die Belange des öffentlichen Verkehrs angemessen berücksichtigt würden.

Mit der Reform eröffnen sich den Absolventen zudem neue Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausbildung schafft künftig die Voraussetzungen für weiterführende Qualifikationen, etwa zum Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität oder zum Wirtschaftsfachwirt. Die ersten Auszubildenden werden ihre Ausbildung nach der neuen Ausbildungsordnung zum 1. August 2026 beginnen.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de