07.09.26 (Güterverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld
Der Bund stockt die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Schienengüterverkehr für 2026 um bis zu 84 Millionen Euro auf. Darauf haben sich Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verständigt. Damit stehen in diesem Jahr insgesamt bis zu 384 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums wird die zusätzliche Summe aus Ausgabenresten finanziert.
Die Förderrichtlinie steht Eisenbahnverkehrsunternehmen sowohl auf dem bundeseigenen als auch auf dem nichtbundeseigenen Schienennetz offen. Ziel ist es, den Einzelwagenverkehr zu stabilisieren und zusätzliche Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern.
Beim Einzelwagenverkehr werden einzelne Wagen oder kleinere Wagengruppen verschiedener Kunden gesammelt, zu Zügen zusammengestellt und an ihren Zielorten wieder verteilt. Dieses Produktionssystem ist personal- und rangierintensiv und deshalb teuer. Gleichzeitig ermöglicht es auch Unternehmen mit kleineren Transportmengen, ihre Güter per Bahn zu versenden. Mit einem Anteil von rund 18 Prozent am Schienengüterverkehr erfüllt der Einzelwagenverkehr eine wichtige Netzwerkfunktion. Mehr als 2.000 Güterverkehrsstellen werden darüber bedient. Besonders für die Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie ist das System von Bedeutung.
„Die Förderung des Einzelwagenverkehrs ist eine wichtige Säule für einen wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr in unserem Land“, erklärt Bilger. Die zusätzlichen Mittel sollen nach Angaben des Ministeriums möglichst schnell am Markt ankommen.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Aufstockung. Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff sieht ein Signal, dass die Bundesregierung die strategische Bedeutung des Schienengüterverkehrs anerkenne. Bei knappen Transportkapazitäten sei es wichtig, den Wirtschafts- und Logistikstandort durch leistungsfähige Schienenangebote zu stärken.
Aus Sicht des VDV ist die Aufstockung allerdings nur ein Teil der notwendigen Finanzierung. Der Verband fordert, auch in den Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 den Schienengüterverkehr stärker abzusichern. Insbesondere die geplanten Kürzungen bei der Trassenpreisförderung müssten zurückgenommen werden. Damit rückt neben der unmittelbaren Unterstützung des Einzelwagenverkehrs auch die Frage der Infrastrukturkosten in den Mittelpunkt. Werden die Trassenpreise für Güterbahnen stärker belastet, kann ein Teil der zusätzlichen Förderung an anderer Stelle wieder aufgezehrt werden.
Für die Unternehmen kommt es deshalb auf verlässliche Rahmenbedingungen über mehrere Jahre an. Die zusätzlich bereitgestellten Mittel sollen kurzfristig helfen, bestehende Verkehre zu sichern und weitere Transporte auf der Schiene zu ermöglichen. Ob daraus dauerhaft mehr Einzelwagenverkehr entsteht, hängt jedoch auch davon ab, wie Trassenpreise, Infrastrukturfinanzierung und Güterverkehrsförderung ab 2027 ausgestaltet werden.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de