Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat das europaweite Vergabeverfahren für den Vorortverkehr München–Buchloe 2030+ gestartet. Derzeit betreibt DB Regio die Linie. Der Auftrag umfasst rund 700.000 Zugkilometer pro Jahr. Der neue Verkehrsvertrag soll im Dezember 2029 beginnen und mindestens bis Dezember 2035 laufen. Das Vertragsende kann die BEG über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen an die Inbetriebnahme der zweiten Münchner S-Bahn-Stammstrecke anpassen.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU), zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der BEG, bezeichnet die RB 74 als wichtigen Bestandteil des Zulaufverkehrs nach München. „Mit Zügen fast durchgehend im Stundentakt wollen wir das heutige Fahrplanangebot trotz der schwierigen Kosten- und Finanzsituation im Nahverkehr beibehalten und weitere Akzente zur Qualitätsverbesserung setzen.“
Drei tägliche Taktlücken der RB 74 werden weiterhin durch die RB 68 München–Füssen geschlossen, die allerdings nicht in Fürstenfeldbruck hält. Neu vorgesehen ist montags bis freitags eine Verbindung um 21.36 Uhr ab Buchloe mit Ankunft in München Hauptbahnhof um 22.19 Uhr. Angebote können die Eisenbahnverkehrsunternehmen bis Ende Januar 2027 einreichen, die Zuschlagserteilung ist frühestens für März 2027 vorgesehen.
Bei den Fahrzeugen lässt die BEG sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2010 zu. Vorgeschrieben bleiben unter anderem große Mehrzweckbereiche, Einstiegshilfen, kostenloses WLAN und Monitore zur Fahrgastinformation.
Ein Schwerpunkt des neuen Vertrags liegt auf der Betriebsqualität. 2025 erreichte die RB 74 lediglich eine Pünktlichkeitsquote von 81,1 Prozent und lag damit unter dem bayerischen Durchschnitt von 84,9 Prozent. Als wesentliche Ursache nennt die BEG Infrastrukturmängel. Um Verspätungsübertragungen zu reduzieren, sollen die Züge in Fürstenfeldbruck Richtung München künftig nicht mehr Gleis 1, sondern das für die S-Bahn vorgesehene Gleis 3 nutzen. Dadurch entfallen zwei Fahrten über das Gegengleis.
Der Nachteil: Der Einstieg ist dort wegen der auf S-Bahn-Fahrzeuge abgestimmten Bahnsteighöhe nicht stufenfrei. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können bei Bedarf eine Einstiegshilfe nutzen; der Bahnsteig selbst ist per Aufzug erreichbar. Zugleich verschärft die BEG die Vertragsstrafen bei Qualitätsmängeln. Sanktionen drohen unter anderem bei zu geringer Sitzplatzkapazität oder verfehlten Pünktlichkeitswerten. Auch für die Fahrzeugreinigung gelten strengere Vorgaben: Sämtliche Züge müssen mindestens einmal pro Woche in einer Außenreinigungsanlage gewaschen werden; entsprechende Nachweise sind verpflichtend.
Mit der Ausschreibung verbindet die BEG die Fortführung des bestehenden Angebots mit betrieblichen und qualitativen Anpassungen. Gleichzeitig bleibt der Vertrag flexibel, weil Zeitpunkt und Auswirkungen der zweiten Stammstrecke auf den Regionalverkehr noch nicht endgültig feststehen.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de