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Neue Regeln für E-Scooter in Wien

Seit dem 1. September gelten bei den Wiener Linien strengere Regeln für die Mitnahme von E-Scootern. In der U-Bahn dürfen sie nur noch außerhalb der Stoßzeiten mitgenommen werden: montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis Betriebsschluss. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mitnahme ganztägig erlaubt. In Bussen und Straßenbahnen sind E-Scooter und zusammenklappbare E-Bikes dagegen grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Nicht motorisierte Scooter dürfen weiterhin zusammengeklappt jederzeit und in allen Fahrzeugen der Wiener Linien mitgenommen werden.

Die Wiener Linien begründen die Änderung mit dem begrenzten Platz in den Fahrzeugen und dem Fahrgastwechsel. Täglich nutzen knapp 2,5 Millionen Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien. Vor allem während der Hauptverkehrszeiten sollen zusätzliche Hindernisse in den Fahrzeugen vermieden und der Fahrgastwechsel beschleunigt werden. „Gerade in den Stoßzeiten ist es oft eng, E-Scooter nehmen viel Raum ein und können zu Stolperfallen werden“, erklärt Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ).

Wer gegen die neuen Beförderungsbedingungen verstößt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Das gilt etwa für die Mitnahme eines E-Scooters in der Straßenbahn oder eines Fahrrads außerhalb der erlaubten Zeiten in der U-Bahn. Bereits zuvor war das Fahren mit Fahrrädern oder Scootern auf den U-Bahn-Bahnsteigen untersagt.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de