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BSN legt Fünf-Punkte-Plan vor

Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) hat letzte Woche bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags einen Fünf-Punkte-Plan zur Absicherung des Schienenpersonennahverkehrs vorgestellt. Hintergrund sind zunehmende Nutzungskonflikte auf stark ausgelasteten Strecken und in überlasteten Knoten. Nach Einschätzung des Verbands treffen im deutschen Schienennetz dichte Zugfolgen im Nah- und Fernverkehr auf begrenzte Infrastrukturkapazitäten.

Der Wettbewerb im SPNV habe in den vergangenen Jahrzehnten zu einem besseren Angebot geführt, während das Deutschlandticket die Nachfrage zusätzlich gestärkt habe. Gleichzeitig sieht der BSN die Gefahr, dass zusätzliche Fernverkehrsangebote auf knappen Trassen bestehende Nahverkehrsleistungen verdrängen könnten.

Als ersten Punkt fordert der Verband, am Deutschlandtakt als langfristiger Perspektive festzuhalten und Infrastrukturprojekte daran auszurichten. Damit sollen die verschiedenen Verkehrsarten nicht unabhängig voneinander geplant, sondern in ein abgestimmtes Gesamtsystem eingebunden werden.

Zweitens schlägt der BSN vor, auf überlasteten Strecken einen verbindlichen Verkehrsartenmix festzulegen. Ein unabhängiger Gutachter soll bestimmen, welcher Anteil der verfügbaren Trassen dem Nah-, Fern- und Güterverkehr zur Verfügung steht. Damit sollen bereits bestellte und vertaktete Nahverkehrsangebote besser abgesichert werden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Kapazität der Züge. Statt zusätzliche Fahrten in bereits ausgelasteten Knoten einzulegen, könnten längere Züge mehr Fahrgäste aufnehmen. Voraussetzung dafür sind jedoch entsprechende Investitionen in die Stationsinfrastruktur, insbesondere längere Bahnsteige und angepasste Anlagen.

Außerdem fordert der Verband, den Deutschlandtakt und bestehende integrierte Taktfahrpläne in den strategischen Leitlinien zur europäischen Kapazitätsverordnung zu verankern. Aus Sicht des BSN muss damit bereits auf regulatorischer Ebene berücksichtigt werden, dass vertaktete Nahverkehrsangebote planbar bleiben.

Als fünften Punkt verlangt der Verband einen stärkeren gesetzlichen Schutz des SPNV. Dazu soll Paragraf 52 des Eisenbahnregulierungsgesetzes verpflichtend angewandt werden, um vertaktete Verkehre bei der Trassenvergabe abzusichern.

Verbandspräsident Peter Panitz verwies darauf, dass der Nahverkehr jährlich mehr als 2,75 Milliarden Fahrgäste befördere und damit eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge erfülle. Der SPNV dürfe deshalb bei wachsendem Wettbewerb um knappe Trassen nicht gegenüber wirtschaftlich stärkeren Fernverkehrsangeboten ins Hintertreffen geraten.

BSN-Geschäftsführer Jan Görnemann sieht insbesondere beim Höchstpreisverfahren für die Trassenvergabe Handlungsbedarf. Nach seiner Einschätzung kann der SPNV finanziell nicht mit langlaufenden Fernverkehrsangeboten konkurrieren, ansonsten drohen hier Abbestellungen von Regionalverkehrszügen.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de