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Alkoholverbot an DB-Bahnhöfen

Seit dem 15. Oktober gilt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot. Die Regelung ist Bestandteil des Hausrechts der DB und soll nach Angaben des Unternehmens Sicherheit und Sauberkeit in den Stationen verbessern. An knapp 40 größeren Bahnhöfen bestand ein entsprechendes Verbot bereits zuvor. Dazu gehören unter anderem Köln Hbf, Heidelberg Hbf, München Hbf und Hamburg Hbf. Zum 1. September kamen außerdem Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel Hbf und Braunschweig Hbf hinzu. Nach Angaben der DB gingen dort Müllaufkommen und Konflikte zurück.

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Bahn ergab, dass rund 80 Prozent der Befragten ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen unterstützen. Auch Mieter in den Stationen hätten sich nach Angaben des Unternehmens für die Regelung ausgesprochen.

DB-Sicherheitskräfte sollen bei ihren regulären Kontrollgängen Personen ansprechen, die gegen das Verbot verstoßen. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen. Hinweise auf die Regelung werden in den Bahnhöfen ausgehängt und sind auch online verfügbar.

Vom Verbot ausgenommen bleibt die Gastronomie in den Bahnhöfen. Dort darf weiterhin Alkohol konsumiert werden. Ebenfalls erlaubt ist es dabei aber weiterhin, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck mitzuführen oder nach einem Einkauf durch den Bahnhof zu transportieren.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de