05.11.26 (Baden-Württemberg)
Baden-Württemberg fördert den Ausbau von Carsharing im ländlichen Raum. Anträge können noch bis Ende November gestellt werden. Insgesamt stehen dafür bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden elektrische oder hybride Carsharing-Fahrzeuge mit einem festen Zuschuss von 15.000 Euro je Fahrzeug. Die Zweckbindung beträgt vier Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und richtet sich damit insbesondere auch an kleinere Anbieter.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das neue Angebot mindestens 500 Meter von einem bereits bestehenden Carsharing-Standort entfernt ist. Damit sollen gezielt neue Gebiete erschlossen werden. Die Förderung kann zudem mit dem Programm charge@BW kombiniert werden, über das Ladeinfrastruktur unterstützt wird.
Das Land will Carsharing damit stärker als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr etablieren. Gerade in kleineren Gemeinden und im ländlichen Raum sollen zusätzliche Angebote entstehen, wo es bislang noch keine oder nur wenige Sharing-Fahrzeuge gibt.
Carsharing soll individuelle Mobilität ermöglichen, ohne dass dafür ein eigenes Auto notwendig ist. In Verbindung mit Bus und Bahn, Fahrrad und Fußverkehr sollen so flexiblere Mobilitätsketten entstehen.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums kann Carsharing zugleich dazu beitragen, vk/rhandene Fahrzeuge effizienter zu nutzen und den Flächenbedarf für parkende Autos zu verringern. Dadurch könnten langfristig auch neue Spielräume für die Gestaltung von Ortsmitten entstehen.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de